Good to know about Ganztag – Aufsichtspflicht

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Gute (Ganztags)schule kann nur gelingen, wenn alle optimal zusammenarbeiten. Insbesondere für die externen pädagogischen Fachkräfte ist es deshalb wichtig, die institutionalisierten Formen der Zusammenarbeit zu kennen.
Ihr seid als externe Fachkräfte an der Schule und diese unterliegen den gleichen Regelungen wie schulisches Personal, was zum Beispiel Aufsichtspflicht, Verschwiegenheit und Datenschutz betrifft. Für eure Arbeit gilt der folgende Grundsatz: „Vertraulichkeit und Verschwiegenheitspflicht sowie die notwendige Sensibilität haben oberste Priorität. Im Mittelpunkt muss die Wahrnehmung des gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrages und Wahrung der Interessen der Schülerinnen und Schüler stehen.“ Besonders wichtig für eure Arbeit ist die Aufsichtspflicht. Dafür haben wir euch die Punkte herausgesucht, an die ihr bei eurer Arbeit im Schulhaus denken solltet.

Zweck der Aufsichtspflicht
Kinder und Jugendliche sollen nicht selbst zu Schaden kommen und Dritte nicht durch diese geschädigt werden. Die Aufsichtspflicht ist eigentlich Bestandteil der elterlichen Sorge. Dadurch, dass sich die Schüler*innen jedoch in der Schule aufhalten (sie werden an die Schule überlassen), übt die Schule die permanente Aufsicht der Minderjährigen und Jugendlichen aus.

Wer ist zu beaufsichtigen?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen Aufsicht- das sind also eure Schüler*innen im Kurs. Bei Schüler*innen handelt es sich um Personen, „die noch nicht voll körperlich und geistig entwickelt sind“. Klingt sicherlich etwas seltsam, aber laut Gesetz können sie noch nicht vollständig erkennen, ob ihnen, Mitschüler*innen oder anderen Personen Gefahren drohen. Sie haben aufgrund ihres Alters kein verlässliches Gefühl oder Bewusstsein dafür, Gefahrenquellen und Gefahren zu erkennen oder richtig einzuschätzen. Daher unterliegen sie der Aufsichtspflicht. Es besteht keine permanente Aufsichtspflicht, aber er gibt auch keine eindeutige aufsichtsfreie Zeit, also habt immer ein Auge auf die Kursteilnehmer*innen.

Wichtig für euch:
Erkennbare Gefahren sollten umgangen oder ausgeschaltet werden, die Kursgruppe sollte auf Gefahren ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Ihr dürft Anweisungen geben, wie sich die Kinder und Jugendlichen zu verhalten haben. Ihr solltet mehrfach nachfragen und kontrollieren, dass die Anweisungen von allen verstanden wurden und danach gehandelt wird. Wichtig ist, dass ihr die Aufsicht so führt, dass euren Kursteilnehmer*innen die Beherrschbarkeit von Gefahren vermittelt wird, da von euch nicht jede Gefahr abgewandt werden kann.

Quellen:
Gerhard Koller: Systeme in der Schule. Praxis in der Ganztagsschule
Joachim Wagner-Gevatter, Martin Haendl: Rechtliche Grundlagen

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